Die gesetzliche Sozialversicherung besteht aus mehreren Zweigen, die die Arbeitnehmer in grundlegenden Dingen absichern.
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Versichert sind alle Personen, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sind z. B.: Arbeitslosengeld und Arbeitsförderung.
Die Krankenkasse hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Pflichtversicherter wird man ohne Rücksicht auf seinen eigenen Willen oder den des Arbeitgebers. Die Pflichtversicherung ist ein Zwangsversicherung, sie kann weder schriftlich noch mündlich zwischen den Beteiligten ausgeschlossen werden.
Die Mittel für die Krankenversicherung werden durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgebracht. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Einkommen der Versicherten.
Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten.
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die Verrichtung im täglichen Leben auf längere Zeit oder auf Dauer in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.
Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind alle versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Beitragssatz und den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.
Die Rente ist eine Art Lohnersatz, sie soll den Menschen eine Lebensgrundlage im Alter bieten. Die Höhe der Beiträge richtet sie nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet z. B. folgende Leistungen:
- Renten wegen Alters
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Renten wegen Todes
- Leistung zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
Die Aufgaben der Unfallversicherung lassen sich einteilen in Unfallverhütung und Leistungen bei Unfallfolgen. Bei der Unfallversicherung zahlt nur der Arbeitgeber die Beiträge.