Tarifvertrag

Tarifverträge werden zwischen den Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern und den Gewerkschaften (für die Arbeitnehmer) abgeschlossen. Beide Parteien treffen sich regelmäßig, um über Veränderungen in den Tarifverträgen zu verhandeln.

Im Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt.

Er enthält daneben und vor allem Rechtsnormen über den Inhalt, die Begründung und die Beendigung (z. B. Kündigungsfristen) von Arbeitsverhältnissen sowie Regelungen zu betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Tarifverträge enthalten beispielsweise Bestimmungen zu folgenden Punkten:

  • Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, …)
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsanspruch
  • Arbeitsbedingungen
  • Abschluss und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Laufzeit des Vertrages

Auch in Eurem Unternehmen gibt es einen Tarifvertrag. Guckt ihn Euch doch einfach mal an.

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