Die vermögenswirksame Leistung (vL) ist eine im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber in Deutschland. Die vermögenswirksame Leistung wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzu zahlen.
Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die vermögenswirksame Leistung mit einer Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) vom Staat gefördert. Die förderfähigen, langfristigen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben.