Als Werbungskosten (WK) werden Aufwendungen oder Ausgaben bezeichnet, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Diese Kosten sind zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abzuziehen. Beispiele: Bewerbungskosten, Kosten für Arbeits- und Dienstkleidung, Kosten für Arbeitsmittel wie z. B. Fachliteratur, Bürobedarf etc. und Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaftsbeiträge).
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