Die Abmahnung ist eine Maßnahme des Arbeitgebers zur Rüge von Vertragsverstößen im Arbeits- und Ausbildungsverhältnis. Sie ist gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich kann sie formlos, d.h. auch mündlich oder per E-Mail ergehen. Aus Dokumentations- und Beweiszwecken sollte die Abmahnung jedoch schriftlich vorgenommen und in die Personalakte aufgenommen werden. Außerdem muss sie dem Arbeitnehmer zugehen. Die Abmahnung ist zudem eine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung bei verhaltensbedingten Kündigungen. Aus dem Inhalt der Abmahnung muss hervorgehen, dass das gerügte Verhalten im Wiederholungsfall zur Kündigung führen kann. Geht aus der Abmahnung das Fehlverhalten nicht exakt hervor, so sind Abmahnung und eventuell folgende arbeitsrechtliche Konsequenzen unwirksam.
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