Für Auszubildende und Studierende wird die Höhe der Vergütung in speziellen Tarifverträgen (z. B. TVAöD) festgelegt, die die GdS mit ihren Tarifpartnern in der Sozialversicherung abschließt.
Beamtenanwärter erhalten während ihres Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge, die im Bundesbesoldungsgesetz bestimmt sind.