Eine Dienstreise liegt vor, wenn jemand aus beruflichen Gründen außerhalb der üblichen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist. Die Dienstreisezeit gilt als Arbeitszeit. In der Ausbildung sind Dienstreisen z. B. der Besuch des Ausbildungszentrums oder anderer Bildungseinrichtungen. Die Reisekosten dahin werden Euch von Eurem Arbeitgeber erstattet. Dabei wird meistens bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Preis der Fahrkarte erstattet und bei der Anreise mit dem Auto wird Kilometergeld gezahlt. In Euren Unternehmen wurden dazu sicher Dienstvereinbarungen geschlossen.
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