Eine Fachgewerkschaft ist eine Gewerkschaft, die ausschließlich für eine bestimmte Branche oder für bestimmte Berufsgruppen zuständig ist.
Die GdS ist die einzige Fachgewerkschaft der Beschäftigten bei den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung (Bund, Regionalträger, Knappschaft-Bahn-See), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand), der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung und den Arbeitsagenturen (Bundesagentur für Arbeit).
Als Fachgewerkschaft ist die GdS eigenständiger Partner der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger und der zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden: Mit diesen verhandelt sie über alle Fragen, die von einer Gewerkschaft eigenständig geregelt werden können. Dazu zählen beispielsweise die Beteiligung der GdS bei der Gesundheitsreform oder die Einflussnahme auf die Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung oder das Engagement beim Umbau der Arbeitsverwaltung. Dazu gehört auch das nur in der Sozialversicherung bestehende spezielle Dienstordnungsrecht.
Als eigenständige Verhandlungspartnerin hat die GdS mit ihren Tarifpartnern in der Sozialversicherung vielfältige, oft richtungsweisende Tarifabschlüsse erzielt, die über die Regelungen im allgemeinen öffentlichen Dienst hinausgehen.
Auch auf die arbeitnehmergerechten Entwicklungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung nimmt die GdS direkten Einfluss.