Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe, die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Beschäftigungsgesetzes zu fördern.
Ziele der Gleichstellungsbeauftragten sind die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen, Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierungen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Chancengleichheit.