In Betrieben oder Dienststellen mit Gleitzeit könnt Ihr Eure Arbeitszeit innerhalb eines Rahmens selbstständig nach Euren Wünschen und Bedürfen bestimmen. Der Arbeitgeber begrenzt die Arbeitszeit in der Regel durch die Bestimmung einer Rahmen- und Kernarbeitszeit. Die Rahmenarbeitszeit umfasst den frühestmöglichen Arbeitsbeginn und das spätestmögliche Arbeitsende. Die Kernarbeitszeit bestimmt den spätestmöglichen Arbeitsbeginn und das frühestmögliche Arbeitsende. In dieser Zeit müssen grundsätzlich alle Beschäftigten anwesend sein. Außerdem beschränken die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen die Gleitzeitregelungen. Gleitzeitregelung vereinbaren meistens die Firmenleitung und der Betriebsrat bzw. im öffentlichen Dienst der Dienststellenleiter und der Personalrat.
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