Haftpflicht (Berufshaftpflicht)

Unter Haftpflicht wird die Pflicht verstanden, einem anderen, dem durch eigenes Verhalten oder Unterlassen ein Schaden entstanden ist, durch Schadensersatz zu entschädigen. Entstehen derartige Schäden während der Ausübung bestimmter Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, Treuhänder und Ärzte sowie Dolmetscher), die auf Grund ihrer Tätigkeit spezielle Gefahren mitbringen, wird die Pflicht zur Schadensregulierung als Berufshaftpflicht bezeichnet. Einen Schutz vor Inanspruchnahme bietet der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, welche den Schadensausgleich übernimmt und den Versicherten von begründeten Ansprüchen frei stellt.

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