Kündigung

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist seitens des Auszubildenden oder seitens des Arbeitsgebers gekündigt werden.

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis seitens des Auszubildenden oder seitens des Arbeitsgebers nur gekündigt werden

  • aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten der Kündigungsfrist
  • von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

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