Pausenregelung

Pausenregelungen sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitszeitgestaltung, da durch diese die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet werden.

Deshalb enthält das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in § 4 eine gesetzliche Regelung zur Ruhepause. Danach hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer das Recht, Ruhepausen von mindestens 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis zu 9 Stunden, in Anspruch zu nehmen. Bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden ist die Arbeit für 45 Minuten zu unterbrechen.

Für Dich ist es darüber hinaus wichtig zu wissen, dass die Pausenzeit der freien Verfügung an einem selbst gewählten Platz dient. Deshalb zählt die Ruhepause auch nicht zur Arbeitszeit. Wenn der Arbeitnehmer sich zur Arbeit während der Pause bereithalten muss, dient diese nicht der Erholung und kann auch nicht als Pause bezeichnet werden.

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