Im Falle eines Falles steht die GdS ihren Mitgliedern auch vor Gericht bei, übernimmt alle notwendigen Kosten – vom ersten Tage ihrer Mitgliedschaft an. Mit einer Einschränkung: Der Anlass für diesen Rechtsstreit darf bei Beginn der GdS-Zugehörigkeit noch nicht akut gewesen sein.
Die Juristen beraten in allen Berufsfragen!
Einzelheiten zum Verfahren, Umfang und Kostenfragen bei Rechtsberatung und Prozessschutz finden sich in der Rechtschutzordnung der GdS (zu finden unter dem Menüpunkt Leistungen auf der Homepage www.gds.de).