Reisekosten

Reisekosten sind Kosten und Ausgaben, die bei beruflich oder betrieblich bedingten Reisen anfallen (auch sog. Aufwendungen).

Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamten und Richter des Bundes sowie Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamten und Richter. Das Gesetz findet aufgrund des Verweises in § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V auch Anwendung auf die Arbeitnehmer der Bundesverwaltung.

Hinsichtlich einer Erstattung von Reisekosten der Beschäftigten, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, bestimmt § 23 TV-L ebenfalls die entsprechende Anwendung der für die Beamten jeweils geltenden Vorschriften. In den Beamtengesetzen einiger Länder kann die Anwendung des BRKG auch geregelt sein, so dass letztlich das BRKG für Beschäftigte im Rahmen des TV-L gilt.

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